Wichtiger Hinweis zu MDI-haltigen Produkten
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der EU-weiten Regelungen, MDI-haltige Chemikalien einem Selbstbedienerverbot unterliegen.
Daher dürfen wir solche Produkte nur an natürliche Personen ab einem Mindestalter von 18 Jahren abgeben. Der Erwerber bestätigt dass er …
- als Handelsgewerbetreibender im Sinne der Gefahrenstoffverordnung handelt und kennzeichnungspflichtige Artikel laut den Risikosätzen entsprechend kennzeichnet, sowie die Ausgabe an private Endverbraucher nur durch im Betrieb beschäftigte Personen abgeben lässt, welche die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 ChemVerbotsV erfüllen.
- als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen nur in der dafür vorgesehenen und erlaubten Art und Weise verwenden will.