Haftung und Gewährleistung
Durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden werden ausgeschlossen, soweit die Ursachen nicht aus vertragswesentlichen Pflichten resultieren oder aus Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
Dies hat auch Bestand in Bezug auf Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind, beschränkt.
Dies hat auch Bestand in Bezug auf Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind, beschränkt.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht gilt in vollem Umfang.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie auf der Startseite am Fuß verlinkt vorfinden.